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EOFT|||||
04
Dez. 2024
Mi. 19:30

EOFT|||||

European Outdoor Film Tour 2024

ab € 18,00

ab € 18,00

Häufe Fragen und Antworten für Besucher

  • Haus­ord­nung
  • Wie wird der gesetz­liche Nicht­rau­cher­schutz umge­setzt?

    Gemäß Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz besteht im ganzen Haus Rauch­verbot — das gilt auch für private Feiern, da das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz auch in diesen Fällen keine Ausnahme zulässt. Je nach Raum­nut­zung kann auf einer Terrasse im 1.OG oder vor dem Haupt­ein­gang im EG geraucht werden.

    E‑Zigaretten sind laut Haus­ord­nung und AGB eben­falls nicht im Haus gestattet.

  • Dürfen Säug­linge und Klein­kinder an Veran­stal­tungen teil­nehmen?

    Grund­sätz­lich ist der Besuch von nicht kind­ge­rechten Konzert- und Show­ver­an­stal­tungen für Säug­linge und Klein­kinder unter 2 Jahren zu ihrem eigenen Schutz (Schä­di­gungen durch Laut­stärke, Dunkel­heit, Luft­qua­lität etc.) laut AGB und Haus­ord­nung nicht gestattet.

  • Ab wann dürfen Jugend­liche allein ein Konzert besuchen?

    Hier richten wir uns nach dem Jugend­schutz­ge­setz. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­auf­tragten ein Konzert oder eine Party besuchen. 16–18-Jährige dürfen bis 24:00 Uhr ohne erzie­hungs­be­rech­tigte Person an einer öffent­li­chen Tanz­ver­an­stal­tung teil­nehmen.

    Voraus­set­zung für das Zutritts­recht von Kindern und Jugend­li­chen ist die Vorlage der schrift­li­chen Einwil­li­gung ihrer gesetz­li­chen Vertre­tung zur Teil­nahme an der Veran­stal­tung unter Benen­nung der teil­neh­menden erzie­hungs-/auf­­sichts­­be­auf­­tragten Person (sog. Mutti­zettel). Sowohl das Kind/die Jugend­li­chen als auch die Begleit­person haben beim Einlass den Perso­nal­aus­weis mitzu­führen sowie eine Kopie des Perso­nal­aus­weises der gesetz­li­chen Vertre­tung. Bei Nicht­be­ach­tung dieser Vorgaben und Nach­weise wird der Zutritt verwehrt.

    Das gesamte Jugend­schutz­ge­setz können Sie hier nach­lesen.

  • Kann ich in der Osna­brück­Halle auch etwas verzehren?

    Selbst­ver­ständ­lich. Unsere Pausen-Gastro­­nomie versorgt die Gäste in den Pausen, vor und nach Veran­stal­tungs­be­ginn mit kleinen Snacks und Getränken.

  • Verfügt die Osna­brück­Halle über eine Garde­robe?

    Ja, direkt unten im Foyer befindet sich eine bewachte Garde­robe, die übli­cher­weise geöffnet ist. Die Kosten pro Garde­robe betragen 2,00 €.

    Bei Verlust der Wert­marke erheben wir einen Betrag in Höhe von 10,00 €.

  • Warum darf ich bei Konzert­ver­an­stal­tungen in der Osna­brück­Halle nicht foto­gra­fieren?

    Film- und Tonauf­nahmen sind seitens der Künst­le­rinnen und Künstler sowie der Veran­stal­te­rinnen und Veran­stalter nicht gestattet und stellen bei Nicht­be­ach­tung eine Verlet­zung des Urhe­ber­rechts dar.

  • Gibt es Ermä­ßi­gungen für Park­ti­ckets beim Konzert­be­such?

    Diese Möglich­keit ist vom Betrei­benden der Park­häuser nicht vorge­sehen.

  • Wie erreiche ich die Osna­brück­Halle und wo kann ich parken?

    Die Osna­brück­Halle liegt zentral in der Innen­stadt und ist fußläufig gut zu errei­chen. Für die Anreise mit dem PKW stehen kosten­güns­tige Park­plätze direkt gegen­über der Osna­brück­Halle in der öffent­li­chen Tief­ga­rage Ledenhof zur Verfü­gung (siehe Anfahrts­be­schrei­bung). Wir empfehlen auch die Nutzung der Nikolai-Garage (550m) oder der Stadt­­haus-Garage (850m).

    Bahn­rei­sende können vom Haupt­bahnhof zu Fuß oder mit dem Bus schnell zu uns gelangen. Der Inter­na­tional Airport Münster-Osna­­brück (FMO) liegt rund 25 Minuten Fahrt­zeit entfernt.

  • Wann beginnt der Einlass der Veran­stal­tungen?

    In der Regel eine Stunde vor Veran­stal­tungs­be­ginn. Die Einlass­zeit ist auch auf Ihren Tickets ausge­wiesen. Die Entschei­dung, wann genau die Türen zu öffnen sind, liegt immer beim Tourneeleitenden/Veranstaltenden.

  • Werden Taschen­kon­trollen durch­ge­führt?

    Die Osna­brück­Halle führt Taschen­kon­trollen durch. Große Hand­ta­schen, Koffer oder Ruck­säcke dürfen grund­sätz­lich nicht mit in die Osna­brück­Halle genommen werden. Um lange Warte­zeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besu­che­rinnen und Besucher gebeten, diese gleich zu Hause oder im Auto zu lassen. Kleine Hand­ta­schen und Ruck­säcke, die nicht größer sind als ein DIN A4-Blatt, dürfen mit in die Osna­brück­Halle genommen werden. Die Mitnahme von Glas­fla­schen (Getränke, Parfums etc.), Spray­dosen (Deo, Haar­spray etc.), spitzen oder scharfen Gegen­ständen u. ä. ist eben­falls verboten. Bitte beachten Sie auch, dass die bei den Taschen­kon­trollen abge­nom­menen Gegen­stände nicht aufbe­wahrt werden können und entsorgt werden.

    Bei bestimmten Veran­stal­tungen ist das Mitführen von Taschen und Ruck­sä­cken jegli­cher Größe seitens des Veran­stal­tenden komplett unter­sagt; ein Einlass ist dann nicht möglich.

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