Häufig gestellte Fragen

Anreise
  • Mit eigenem Fahrzeug / Elek­tro­fahr­zeug

    Seit dem 1. Januar 2010 ist Osna­brück Umwelt­zone! Die Zufahrt ist nur mit grüner Plakette zuge­lassen.

    Anfahrt aus Richtung Ruhr­ge­biet oder Bremen/Hamburg über die A1 und ab Lotter Kreuz über die A30 (Richtung Hannover fahren).

    Aus Richtung Hannover oder Nieder­lande nur über die  A30. Nehmen Sie bitte die Ausfahrt Osna­­brück-Hellern und fahren Richtung Stadt­mitte.

    Über den Kurt-Schu­­ma­cher-Damm und die Marti­ni­straße sowie den Neuen Graben gelangen Sie auf direktem Wege zu uns und zur Tief­ga­rage Ledenhof.

    Sind Sie mit einem Elek­tro­fahr­zeug unter­wegs? Infor­ma­tionen, wo Sie Ihr Elek­tro­fahr­zeug parken und aufladen können, finden Sie hier.

    Hier unsere GPS-Daten: Haupt­ein­gang Seite Neuer Graben: 52.272002, 8.042265

    Parken

    Wir empfehlen die Nutzung der Tief­ga­ragen Ledenhof-Garage (450 m; GPS-Daten: 52.272375, 8.045440)

    Nikolai-Garage (550 m; GPS-Daten: 52.275044, 8.04277) und Stadt­­haus-Garage (800 m; GPS-Daten: 52.278527, 8.037968).

    Freie Park­plätze anzeigen — Öffnungs­zeiten, Preise

    Im Umfeld der Osna­brück­Halle sind für Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer Park­plätze vorhanden. Eine genaue Über­sicht erhalten Sie hier.

    Adresse Anlie­fe­rung:
    Osna­brück­Halle, Schloss­wall 1–9, 49074 Osna­brück

    Adresse Besucher:
    Ledenhof-Garage, Alte Münze, 49074 Osna­brück
    Nikolai-Garage, Haken­straße 5, 49074 Osna­brück

  • Mit dem ÖPNV und der Bahn

    Mit der Fahr­plan­aus­kunft der Verkehrs­ge­mein­schaft Osna­brück und der Bahn finden Sie die richtige Verbin­dung.

    Kombi­ti­cket

    Mit unserem neuen Kombi­ti­cket fahren Sie ab dem 01.06.2024 mit dem Bus kostenlos und ganz bequem in die Osna­brück­Halle! Weitere Infos hier.

    Veran­stal­tungs­ti­cket

    Mit dem bundes­weit einheit­li­chen Fest­preis kommen Sie von jedem DB-Bahnhof nach Osna­brück — hin und zurück. Mehr Infos hier.

    Fußweg

    Fußweg Haupt­bahnhof Osna­brück

    Fußweg Altstadt­bahnhof Osna­brück

  • Mit gemie­tetem Auto

    Fahr­zeuge können Sie als Privat­person oder auch als Unter­nehmer in Osna­brück mieten. Weitere Infos finden Sie hier.

  • Mit dem Flugzeug

    Der Flug­hafen Münster/Osnabrück (FMO) ist in nur 25 Auto­mi­nuten über die BAB 1 zu errei­chen. Zwischen Osna­brück und dem Flug­hafen fährt ein Shuttle der Linie X15.

  • Radweg­finder Osna­brück

    Mit einem Klick auf den Radweg­planer findet auch Ihr Draht­esel den Weg vom Haupt­bahnhof Osna­brück zu uns. Für einen anderen Start­punkt klicken Sie hier.

  • Anlie­fe­rungen / Trans­porte / Night­liner / Trucks

    Am Schloss­wall finden Sie die Parkzone für Anlie­fe­rungen, Konzert- und Messe­aufbau. Dort befindet sich außerdem der Bühneneingang/Pförtner. Bitte kontak­tieren Sie unseren Event-Service.

  • Unter­kunft

    Der Tourismus- und Tagungs­ser­vice Osna­brück ist Ihr Ansprech­partner für die Unter­kunfts­suche in der Region. Über 200 Hotels, Pensionen und Feri­en­woh­nungen in der Region sind über das zentrale Reser­vie­rungs­system buchbar. Indi­vi­du­elle Beratung erhalten Sie tele­fo­nisch unter der 0541 323 4567, per E‑Mail an service@osnabruecker-land.de. Oder buchen Sie Ihre Über­nach­tung direkt hier online!

Barrie­re­frei­heit
  • Ist die Osna­brück­Halle barrie­re­frei?

    Die Räum­lich­keiten des Besu­cher­be­rei­ches in der Osna­brück­Halle sind barrie­re­frei. Alle Maßnahmen zur Barrie­re­frei­heit wurden im Zuge des ersten Sanie­rungs­ab­schnittes der Osna­brück­Halle im Jahr 2013 in Koope­ra­tion mit dem Behin­der­ten­forum Osna­brück entwi­ckelt und abge­stimmt.

    Der barrie­re­freie Zugang ins Gebäude erfolgt über den Haupt­ein­gang, der über eine Tasten­öff­nung verfügt. Rampen im Erdge­schoss ermög­li­chen das einfache Errei­chen der beiden Aufzüge im Foyer. Durch das leichte Bedienen der Tasten gelangen Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer sowie tast­ein­ge­schränkte Besu­che­rinnen und Besucher bequem in das erste Ober­ge­schoss. Akus­ti­sche Ansagen ergänzen das Angebot in den Aufzügen.

    Ein kontrast­rei­ches Wegleit­system ist in allen Berei­chen der Osna­brück­Halle zu finden. Kontrast­streifen auf den Trep­pen­stufen, Behin­­derten-WC-Anlagen sowie der Verleih von Roll­stühlen und Rolla­toren runden den barrie­re­freien Aufent­halt in der Osna­brück­Halle ab.

  • Wie geht man beim Ticket­kauf und beim Veran­stal­tungs­be­such auf meine Bedürf­nisse als Roll­stuhl­fah­rerin oder Roll­stuhl­fahrer ein?

    Wir haben bemerkt, dass mehr und mehr Menschen mit Behin­de­rungen unsere Veran­stal­tungen besuchen, was uns sehr freut. Für alle Nutze­rinnen und Nutzer eines Roll­stuhls und Personen mit Behin­de­rungen gibt es wichtige Infor­ma­tionen: Wir haben aus Sicher­heits­gründen geson­dert ausge­wie­sene Plätze für unsere Gäste mit Roll­stuhl. Daher möchten wir alle Gäste im Roll­stuhl und deren Begleit­person höflichst bitten, sich vor dem Kauf eines Tickets bei  Birgit Zühlke unter der Tele­fo­nummer 0541 323‑4753 oder per Mail an b.zuehlke@marketingosnabrueck.de zu melden. So können wir die Bestuh­lungs­reihen entspre­chend für Sie vorbe­reiten. Roll­stühle dürfen nicht in Flucht­wegen oder ‑gängen geparkt werden. Bei unbe­stuhlten Konzerten werden Podeste aufge­baut, so dass die Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer eine gute Sicht auf die Bühne haben.

    Im Umfeld der Osna­brück­Halle sind für Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer Park­plätze vorhanden. Eine genaue Über­sicht erhalten Sie hier.

    Der eben­erdige Haupt­ein­gang mit auto­ma­ti­schem Türöffner, Roll­stuhl­rampen, behin­der­ten­ge­rechte WC’s und Fahr­stühle, sorgen für Barrie­re­frei­heit im gesamten Haus. Falls Sie einmal Hilfe benö­tigen, sprechen Sie unseren Einlass­dienst an.

Besucher
  • Haus­ord­nung
  • Wie wird der gesetz­liche Nicht­rau­cher­schutz umge­setzt?

    Gemäß Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz besteht im ganzen Haus Rauch­verbot — das gilt auch für private Feiern, da das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz auch in diesen Fällen keine Ausnahme zulässt. Je nach Raum­nut­zung kann auf einer Terrasse im 1.OG oder vor dem Haupt­ein­gang im EG geraucht werden.

    E‑Zigaretten sind laut Haus­ord­nung und AGB eben­falls nicht im Haus gestattet.

  • Dürfen Säug­linge und Klein­kinder an Veran­stal­tungen teil­nehmen?

    Grund­sätz­lich ist der Besuch von nicht kind­ge­rechten Konzert- und Show­ver­an­stal­tungen für Säug­linge und Klein­kinder unter 2 Jahren zu ihrem eigenen Schutz (Schä­di­gungen durch Laut­stärke, Dunkel­heit, Luft­qua­lität etc.) laut AGB und Haus­ord­nung nicht gestattet.

  • Ab wann dürfen Jugend­liche allein ein Konzert besuchen?

    Hier richten wir uns nach dem Jugend­schutz­ge­setz. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­auf­tragten ein Konzert oder eine Party besuchen. 16–18-Jährige dürfen bis 24:00 Uhr ohne erzie­hungs­be­rech­tigte Person an einer öffent­li­chen Tanz­ver­an­stal­tung teil­nehmen.

    Voraus­set­zung für das Zutritts­recht von Kindern und Jugend­li­chen ist die Vorlage der schrift­li­chen Einwil­li­gung ihrer gesetz­li­chen Vertre­tung zur Teil­nahme an der Veran­stal­tung unter Benen­nung der teil­neh­menden erzie­hungs-/auf­­sichts­­be­auf­­tragten Person (sog. Mutti­zettel). Sowohl das Kind/die Jugend­li­chen als auch die Begleit­person haben beim Einlass den Perso­nal­aus­weis mitzu­führen sowie eine Kopie des Perso­nal­aus­weises der gesetz­li­chen Vertre­tung. Bei Nicht­be­ach­tung dieser Vorgaben und Nach­weise wird der Zutritt verwehrt.

    Das gesamte Jugend­schutz­ge­setz können Sie hier nach­lesen.

  • Kann ich in der Osna­brück­Halle auch etwas verzehren?

    Selbst­ver­ständ­lich. Unsere Pausen-Gastro­­nomie versorgt die Gäste in den Pausen, vor und nach Veran­stal­tungs­be­ginn mit kleinen Snacks und Getränken.

  • Verfügt die Osna­brück­Halle über eine Garde­robe?

    Ja, direkt unten im Foyer befindet sich eine bewachte Garde­robe, die übli­cher­weise geöffnet ist. Die Kosten pro Garde­robe betragen 2,00 €.

    Bei Verlust der Wert­marke erheben wir einen Betrag in Höhe von 10,00 €.

  • Warum darf ich bei Konzert­ver­an­stal­tungen in der Osna­brück­Halle nicht foto­gra­fieren?

    Film- und Tonauf­nahmen sind seitens der Künst­le­rinnen und Künstler sowie der Veran­stal­te­rinnen und Veran­stalter nicht gestattet und stellen bei Nicht­be­ach­tung eine Verlet­zung des Urhe­ber­rechts dar.

  • Gibt es Ermä­ßi­gungen für Park­ti­ckets beim Konzert­be­such?

    Diese Möglich­keit ist vom Betrei­benden der Park­häuser nicht vorge­sehen.

  • Wie erreiche ich die Osna­brück­Halle und wo kann ich parken?

    Die Osna­brück­Halle liegt zentral in der Innen­stadt und ist fußläufig gut zu errei­chen. Für die Anreise mit dem PKW stehen kosten­güns­tige Park­plätze direkt gegen­über der Osna­brück­Halle in der öffent­li­chen Tief­ga­rage Ledenhof zur Verfü­gung (siehe Anfahrts­be­schrei­bung). Wir empfehlen auch die Nutzung der Nikolai-Garage (550m) oder der Stadt­­haus-Garage (850m).

    Bahn­rei­sende können vom Haupt­bahnhof zu Fuß oder mit dem Bus schnell zu uns gelangen. Der Inter­na­tional Airport Münster-Osna­­brück (FMO) liegt rund 25 Minuten Fahrt­zeit entfernt.

  • Wann beginnt der Einlass der Veran­stal­tungen?

    In der Regel eine Stunde vor Veran­stal­tungs­be­ginn. Die Einlass­zeit ist auch auf Ihren Tickets ausge­wiesen. Die Entschei­dung, wann genau die Türen zu öffnen sind, liegt immer beim Tourneeleitenden/Veranstaltenden.

  • Werden Taschen­kon­trollen durch­ge­führt?

    Die Osna­brück­Halle führt Taschen­kon­trollen durch. Große Hand­ta­schen, Koffer oder Ruck­säcke dürfen grund­sätz­lich nicht mit in die Osna­brück­Halle genommen werden. Um lange Warte­zeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besu­che­rinnen und Besucher gebeten, diese gleich zu Hause oder im Auto zu lassen. Kleine Hand­ta­schen und Ruck­säcke, die nicht größer sind als ein DIN A4-Blatt, dürfen mit in die Osna­brück­Halle genommen werden. Die Mitnahme von Glas­fla­schen (Getränke, Parfums etc.), Spray­dosen (Deo, Haar­spray etc.), spitzen oder scharfen Gegen­ständen u. ä. ist eben­falls verboten. Bitte beachten Sie auch, dass die bei den Taschen­kon­trollen abge­nom­menen Gegen­stände nicht aufbe­wahrt werden können und entsorgt werden.

    Bei bestimmten Veran­stal­tungen ist das Mitführen von Taschen und Ruck­sä­cken jegli­cher Größe seitens des Veran­stal­tenden komplett unter­sagt; ein Einlass ist dann nicht möglich.

Tickets
  • Wie geht man beim Ticket­kauf und beim Veran­stal­tungs­be­such auf meine Bedürf­nisse als Roll­stuhl­fah­rerin oder Roll­stuhl­fahrer ein?

    Wir haben bemerkt, dass mehr und mehr Menschen mit Behin­de­rungen unsere Veran­stal­tungen besuchen, was uns sehr freut. Für alle Nutze­rinnen und Nutzer eines Roll­stuhls und Personen mit Behin­de­rungen gibt es wichtige Infor­ma­tionen: Wir haben aus Sicher­heits­gründen geson­dert ausge­wie­sene Plätze für unsere Gäste mit Roll­stuhl. Daher möchten wir alle Gäste im Roll­stuhl und deren Begleit­person höflichst bitten, sich vor dem Kauf eines Tickets bei  Birgit Zühlke unter der Tele­fo­nummer 0541 323‑4753 oder per Mail an b.zuehlke@marketingosnabrueck.de zu melden. So können wir die Bestuh­lungs­reihen entspre­chend für Sie vorbe­reiten. Roll­stühle dürfen nicht in Flucht­wegen oder ‑gängen geparkt werden. Bei unbe­stuhlten Konzerten werden Podeste aufge­baut, so dass die Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer eine gute Sicht auf die Bühne haben.

    Im Umfeld der Osna­brück­Halle sind für Roll­stuhl­fah­re­rinnen und Roll­stuhl­fahrer Park­plätze vorhanden. Eine genaue Über­sicht erhalten Sie hier.

    Der eben­erdige Haupt­ein­gang mit auto­ma­ti­schem Türöffner, Roll­stuhl­rampen, behin­der­ten­ge­rechte WC’s und Fahr­stühle, sorgen für Barrie­re­frei­heit im gesamten Haus. Falls Sie einmal Hilfe benö­tigen, sprechen Sie unseren Einlass­dienst an.

  • Kann ich Ermä­ßi­gungen beim Ticket­kauf in Anspruch nehmen?

    Mögliche Ermä­ßi­gungen können je nach Veran­stal­tung vari­ieren. Die Entschei­dung dazu fällt die Veran­stal­terin oder der Veran­stalter. Infor­ma­tionen erhalten Sie im Programm auf unserer Inter­net­seite bei der jewei­ligen Veran­stal­tung.

  • Was bedeutet “Freie Platz­wahl” und wer entscheidet ob es “Freie Platz­wahl” oder “numme­rierte Plätze” gibt?

    Freie Platz­wahl bedeutet, dass auf der Eintritts­karte keine Reihen- und Platz­num­mern vermerkt sind, es besteht somit die freie Wahl eines Platzes im Saal. Veran­stal­te­rinnen und Veran­stalter wählen diese Form aus, damit alle Gäste eine Chance auf „den besten” Platz haben und der Einlass für alle zur gleichen Zeit erfolgen kann. Die Entschei­dung, Tickets über freie Platz­wahl oder mit fester Numme­rie­rung zu verkaufen, trägt die Veran­stal­terin oder der Veran­stalter oder die Künst­lerin oder der Künstler. Die Osna­brück­Halle hat darauf keinen Einfluss. Den Namen des Veran­stal­tenden finden Sie im Programm oder auf Ihrer Eintritts­karte.

  • Wie erfahre ich, wann der Vorver­kauf für eine Veran­stal­tung beginnt?

    Sobald der Veran­stal­tende uns den Vorver­kaufs­start bekannt gibt, wird die Veran­stal­tung auf unserer Homepage und unseren Social Media Kanälen ange­kün­digt und zudem auch in Anzeigen in der örtli­chen Presse beworben.

  • Wo bekomme ich Karten

    Für die meisten Veran­stal­tungen in der Osna­brück­Halle können Sie Ihre Tickets auf dieser Homepage kaufen. Hier gehts zum Programm.

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